Rechte und Lasten sowie andere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) - (mit zwei Referenten) Am 1. Januar 2022 trat die ImmoWertV vom 14. Juli 2021 in Kraft. Durch die Verordnung soll gewährleistet werden, dass insbesondere die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Verkehrswertermittlung erforderlichen Daten nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen erfolgt und dass die Verkehrswertermittlung nachvollziehbar und modellkonform vorgenommen wird. In Ergänzung zur ImmoWertV wurde durch eine vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden die ImmoWertA beraten. Eine abschließende Länder- und Verbändebeteiligung wurde durchgeführt. Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat die Muster-Anwendungshinweise am 20. September 2023 zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Anwendungshinweise liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. In der ImmoWertA werden die Rechte und Belastungen durch Bespiele verdeutlicht. Im Seminar werde diese erörtert und die praktische Umsetzung dargelegt. Dabei liegt der Fokus auf der marktkonformen und methodischen Vorgehensweise. Die zu wählenden Zinssätze werden diskutiert. Darüber hinaus wird eine praxisgerechte Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse vorgeschlagen.
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Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Jardin, Architekt und Immobilienökonom und |
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Termine: |
24.03.2025 und 25.03.2025
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