Deutsches Institut für Bewertungssachverständige (IfBS)

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Bewertung von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen – boG-orientiert -  (mit zwei Referenten)

Am 1. Januar 2022 trat die ImmoWertV vom 14. Juli 2021 in Kraft. Durch die Verordnung soll gewährleistet werden, dass insbesondere die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Verkehrswertermittlung erforderlichen Daten nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen erfolgt und dass die Verkehrswertermittlung nachvollziehbar und modellkonform vorgenommen wird.

In Ergänzung zur ImmoWertV wurde durch eine vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden die ImmoWertA beraten. Eine abschließende Länder- und Verbändebeteiligung wurde durchgeführt. Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat die Muster-Anwendungshinweise am 20. September 2023 zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Anwendungshinweise liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder.

In der ImmoWertA werden die Rechte und Belastungen durch Bespiele verdeutlicht. Im Seminar werde diese erörtert und die praktische Umsetzung dargelegt. Dabei liegt der Fokus auf der marktkonformen und methodischen Vorgehensweise. Die zu wählenden Zinssätze werden diskutiert. Darüber hinaus wird eine praxisgerechte Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse vorgeschlagen.

 

 Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Jardin, Architekt und Immobilienökonom   und
                        Dipl.-Ing. Robert Krägenbring, Stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Immobilienwertermittlung des 
                        DVW e.V. und Referent für Bodenmanagement im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und 
                        Landwirtschaft

 

 Termine:

16.12.2024 und 17.12.2024


(Bitte klicken Sie auf das verlinkte Seminarthema, um weitere Informationen zu erhalten.)

               

 

 

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