Geh-, Fahr- und Leitungsrechte bewerten und angemessen aushandeln
Für die private Vereinbarung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten besteht Vertragsfreiheit. Diese Vertragsfreiheit kann nützlich für beide Partner eingesetzt werden, wenn die Grundregeln und Wertverhältnisse be-kannt sind. An einfachen Beispielen, z.B. für private Wege, werden Sie im Seminar mit diesen Grundregeln vertraut gemacht.
Für Versorgungsbetriebe besteht ggf. die Möglichkeit enteignender Eingriffe, um Leitungen wirtschaftlich verlegen zu können. Die Entschädigung für den betroffenen Grundstückseigentümer berechnen Versorgungsbetriebe oft nach folgender Faustformel: Bodenrichtwert mal Fläche des Schutzstreifens mal 10 %. Die Referentin wird an Beispielen erläutern, dass die wirkliche Wertminderung des belasteten Grundstücks ein Mehrfaches eines solchen Angebots betragen kann.
Referentin:
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Dipl.-Ing. Irene Lindner • gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (AI) • von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken |
Termine: | 11.11.2024 und 12.11.2024 |
(Bitte klicken Sie auf das verlinkte Seminarthema, um weitere Informationen zu erhalten.)
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