Die novellierte Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) ist durch Artikel 5 der Verordnung vom 4. Oktober 2022 durch die BaFin geändert worden.
Sie können hier zum Text der neuen BelWertV im Vergleich zur vorhergehenden Fassung vom 12. Mai 2006 (zuletzt geändert am vom 16.09.2009) Einsicht nehmen.
Wir freuen uns, Ihnen dieses kostenlose Angebot anbieten zu können.
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