Die Bewertung von Sozialimmobilien
Die Wertermittlung von Sonderimmobilien erfordert immer auch Spezialkenntnisse. Dies gilt insbesondere für Alten- und Pflegeheime, da hier auch gesetzliche Vorgaben zu beachten sind.
Infolge der Entwicklung der Alten- und Pflegeheime zu interessanten Anlageobjekten werden immer mehr derartige Objekte am Markt gehandelt.
Bei der Bewertung sind zwingend die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, die den Markt mit prägen. Im Vordergrund steht dabei die Bewertung auf Basis der behördlich vereinbarten Investitionsfolgekosten, deren Zugrundelegung eine Vermischung von Immobilien- und Betriebsbewertung verhindert.
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Referent: |
Dipl.-Ing. Wolfgang Jahn öbuv SV für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken |
| Termine: | 21.05.2026 und 22.05.2026 |
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