Deutsches Institut für Bewertungssachverständige (IfBS)

Bereich:11
E-Mail:

bewertungssachverstaendige@ifbsv.de

Die Muster-Anwendungshinweise (ImmoWertA) wurden am 20. September 2023 durch die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonfrerenz zur Kenntnis genommen.

Die neue ImmoWertA als synoptische Erläuterung der ImmoWertV vom 22.12.2021 können Sie hier einsehen.

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