„Kurzgutachten“ – Fluch oder Segen?
Bewertungssachverständige können sich dem Phänomen „Kurzgutachten“ nicht mehr verschließen. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber an Qualität und Umfang einer Wertexpertise ist seit Jahren einem starken Wandel unterworfen. Immer häufiger werden ebenso korrekte wie zügig fertiggestellte und kostengünstige Begutachtungen angefragt, möglichst ohne „viel unnötige Prosa“. Solche „quick and dirty“-Bewertungen werden nicht nur von Privatpersonen und Unternehmen gewünscht. Immer häufiger beauftragen auch Gerichte Kurz-Bewertungen. „Kurzgutachten“ erfüllen zwar viele der geforderten Attribute an Gutachten, können ein „Vollgutachten“ jedoch nicht ersetzen. Viele Sachverständige flüchten irrgläubig in „Kurzgutachten“, um Haftungsrisiken auszuschließen. Nach einer umfassenden Auftragsklärung und einem kohärenten Vertragswerk ist eine Kurz-Expertise ein geeignetes Instrument sein, den modernen Aspekten der Bewertung nachzukommen. Der Begriff und die Anforderungen an „Kurzgutachten“ sind aber nach wie vor nicht definiert.
Das zweistündige Seminar beleuchtet das Wesen von „Kurzgutachten“ anhand von Praxisbeispielen aus mehreren Richtungen. Behandelt werden neben den Anforderungen an „Kurzgutachten“ insbesondere seine Haftungsrisiken sowie die vielen vorhandenen Chancen und Vorteile solcher Bewertungen sowie gibt Anregungen für praxistaugliche Formulierungen und Textbausteine.
Referent:
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Dr. iur., Dipl.-Wirtsch.- jurist (FH) Michael Burg Unternehmensberater und Sachverständiger für die Bewertung von Unternehmen und Immobilien |
Termin: |
03.12.2024 - nachmittags |
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