Businesscoaching und Managementberatung
Verkehrswertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken
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Die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken wird in der ImmoWertV u. ImmoWertA geregelt. Erbbauverträge sind individuell, also erheblich unterschiedlich. Die Sachverständige besitzt umfassende praktische Erfahrung und kann die formalen Regelungen den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Im Seminar wird aufgezeigt, welche wirtschaftlichen Bedingungen sowie vertragliche Regelungen Auswirkung auf den Verkehrswert haben.
- wesentliche Inhalte des Erbbaurechtsgesetzes
- der Markt für Erbbaurechte
- Bewertung von Erbbaurechten allgemein
- Besonderheiten der Bewertung von Erbbaurechten mit kurzer Laufzeit (weniger als 30 Jahre)
- Bewertung von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken
- Mustergutachten
Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene als auch an angehende Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten, Mitarbeiter/innen von Gutachterausschüssen, Sachbearbeiter/innen in Immobilienabteilungen von Banken, Beleihungs- und Kreditinstituten sowie Versicherungen, Mitarbeiter/innen der Finanzverwaltung und von Immobilienunternehmen.
Dipl.-Ing. Irene Lindner
- gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (AI)
- von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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TagOrtReferent
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von 17.11.2025 bis 18.11.2025Online-Seminar - 2 Halbtagesveranstaltungen,
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Erklärungen zu den Button und Symbolen
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Informationen
Die Anerkennung und Genehmigung aller IfKb-Veranstaltungen liegt seitens der Architekten- und Ingenieurkammern vor, die für die Weiterbildungsverpflichtung ihrer Mitglieder entsprechende Anerkennungsvorgaben machen. Sie brauchen das Teilnahmezertifikat unserer Veranstaltungen daher als Nachweis für Ihre Fortbildung nur noch bei der jeweiligen Kammer einreichen.
Unsere Seminare werden sowohl von der HypZert GmbH als auch von der DIAZert-Zertifizierungsstelle und allen Bestellungsbehörden für die Weiterbildung der Bewertungssachverständigen anerkannt.