Die neue ImmoWertV 2021 und zur ImmoWertA - ONLINE-SEMINAR
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Durch Inkrafttreten der Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV) ergab sich auch die Notwendigkeit der Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006). Dies erfolgte in einzelnen Schritten in Form von separaten Richtlinien: am 11.01.2011 die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), am 05.09.2012 die Sachwertrichtlinie (SW-RL) und am 20.03.2014 die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL). Die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) ist erst seit dem 15.11.2015 in Kraft. Diese einzelnen vorliegenden Richtlinien sollen nunmehr in einer Gesamtrichtlinie zusammengefasst werden Dementsprechend gibt es für eine neue Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten seit dem 19.06.2020 einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Darüber wird jetzt im Kreise der Bewertungssachverständigen diskutiert. Durch diese neue ImmoWertV werden die Bewertungssach- verständigen auf jeden Fall vor neue, nicht gerade geringe neue Herausforderungen gestellt. Das Bundes- ministerium des Innern, für Bau und Heimat beabsichtigt unter der Bezeichnung ImmoWertA auch noch Anwen- dungshinweise zur neuen ImmoWertV 2021 zu erlassen.
Themenschwerpunkte:
Die neue ImmoWertV hat folgende Struktur:
Teil 1 Allgemeines
- Anwendungsbereich – Gegenstand und Grundlagen der Wertermittlung
- Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen
- Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung
Teil 2 Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
- Allgemeines
- Bodenrichtwerte
- Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
Teil 3 Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahen
- Sachwertverfahren
Teil 4 Regelungen für bestimmte Wertermittlungsobjekte
- Bodenwertwermittlung
- Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
Teil 5 Schlussvorschrift
- § 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen 1 bis 6
Außerdem gibt es mit gleichem Datum einen Entwurf für Musteranwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV-Anwendungshinweise – ImmoWertA).
Das Online-Seminar findet zu folgenden Zeiten statt:
22.09.2021 und 23.09.2021 |
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr incl. 30 Minuten Pause |
18.10.2021 und 19.10.2021 |
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr incl. 30 Minuten Pause |
01.12.2021 und 02.12.2021 |
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr incl. 30 Minuten Pause |
14.12.2021 und 16.12.2021 |
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr incl. 30 Minuten Pause |
Öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter von Kreditinstituten und sonstige (Bau- und Immobilien-) Sachverständige, die sich mit Bewertungsfragen - wie z. B. der Immobilienwertermittlung – beschäftigen
Die Teilnehmerzahl wird bei dieser Veranstaltung auf 30 Personen begrenzt!
Anmeldungen zu unseren Seminaren sind jederzeit hier sowie telefonisch möglich.
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