Die Verkehrswertermittlung gem. der neuen ImmoWertV & ImmoWertA im Vergleichswertverfahren
Die ImmoWertV2021 ersetzt die ImmoWertV aus dem Jahre 2012 und die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) aus dem Jahre 2014. Durch die neu veröffentlichten Anwendungshinweise (ImmoWertA) zur ImmoWertV werden die Vorschriften weiter konkretisiert. Dies soll somit eine einheitliche, marktgerechte Ermittlung des Vergleichswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie des Bodenwertes sicherstellen. Die Verordnung ist für Gutachterausschüsse und für Gutachten nach dem Baugesetzbuch bindend und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen.
Referent:
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Dipl.-Ing. Gerd Ruzyzka-Schwob |
Termin NEU: | 29.01.2025 und 30.01.2025 - jeweils von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
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