Hotel- und Gaststättenbewertung unter besonderer Berücksichtigung der Corona- und Nach-Coronazeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten bereits neue Kriterien zur Klassifizierung bei der Vergabe von Hotelsternen nach dem Kriterienkatalog 2025 bis 2030. Somit ist der bisherige Kriterienkatalog 2021 bis 2025 für eine Neuklassifizierung oder bei Wiederholungsklassifizierung nicht mehr heranzuziehen.
Auch die Umsatzsteuer für die Beherbergung und Gastronomie wurde in den letzten Jahren insbesondere in der Corona-Zeit von 2020 bis heute mehrfach geändert bzw. reduziert sowie teilweise wieder an die vorherigen Umsatzsteuersätze angepasst. Zudem haben in den letzten Jahren in 29 Städten Deutschlands die Kommunen eine Bettensteuer eingeführt.
Seit dem 01. Januar 2026 gilt im Gastgewerbe nun wieder eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen dauerhaft von 19 % auf 7 %.
Ebenso haben sich die Umsatzentwicklungen der Hotel- und Gaststättenbetriebe seit den letzten 15 Jahren erheblich verändert. Insbesondere in der Corona-Zeit von 2020 bis 2022 sind die Umsätze im Hotel- und Gaststättenbereich dramatisch eingebrochen.
Im Seminar werden die genannten Besonderheiten, die sich auf die Bewertung von Hotel- und Gaststättengrundstücken auswirken, an Hand von vielen Beispielen behandelt.
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Referent: |
Dipl.-Ing. Herbert Troff Ltd. VermDirektor a.D., Buchautor |
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Termin: |
17. Juni 2026 |
(Bitte klicken Sie auf das verlinkte Seminarthema, um weitere Informationen zu erhalten.)
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